Finanzhammer: Berufliche Ausgaben wie Materialkosten, Werkzeuganschaffungen, Fahrzeugkosten oder Fortbildungen können Handwerker steuerlich absetzen – vorausgesetzt, die Belege werden sorgfältig aufbewahrt.
Auch private Ausgaben wie Vorsorgeaufwendungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen sind absetzbar, allerdings müssen diese klar von den beruflichen Ausgaben getrennt werden. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wird und alles korrekt angegeben wird.